- Mindestens der erfolgreiche Hauptschul-Abschluss
- Musikalische Eignung, die durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen ist
- Gesundheitliche Eignung für die gewählte Fachrichtung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- In das Pädagogische/Künstlerische Aufbaujahr (3. Jahr) darf vorrücken,
- wer einen mittleren Schulabschluss besitzt und
- im Abschlusszeugnis der BFSM das Gesamtergebnis „gut“ und
- jeweils die Note „gut“
- a) im instrumentalen oder vokalen Hauptfach,
- b) im Hauptfach Chorleitung/Ensembleleitung und
- c) im Pflichtfach Unterrichtsmethodik des Hauptsfachinstruments oder des Gesangs in Grundzügen erhalten hat
- externe Bewerber/innen können in das Künstlerische Aufbaujahr aufgenommen werden, wenn sie die Hochschul- oder Fachhochschulreife und eine fortgeschrittene musikalische Eignung nachweisen können.