Aufnahmevoraussetzungen

  • Mindestens der erfolgreiche Hauptschul-Abschluss
  • Musikalische Eignung, die durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen ist
  • Gesundheitliche Eignung für die gewählte Fachrichtung
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • In das Pädagogische/Künstlerische Aufbaujahr (3. Jahr) darf vorrücken,
    • wer einen mittleren Schulabschluss besitzt und
    • im Abschlusszeugnis der BFSM das Gesamtergebnis „gut“ und
    • jeweils die Note „gut“
    • a) im instrumentalen oder vokalen Hauptfach,
    • b) im Hauptfach Chorleitung/Ensembleleitung und
    • c) im Pflichtfach Unterrichtsmethodik des Hauptsfachinstruments oder des Gesangs in Grundzügen erhalten hat
  • externe Bewerber/innen können in das Künstlerische Aufbaujahr aufgenommen werden, wenn sie die Hochschul- oder Fachhochschulreife und eine fortgeschrittene musikalische Eignung nachweisen können.