Eignungsprüfung

Voraussetzung für die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes an unserer Schule ist, neben den allgemeinbildenden Kriterien, die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung. Mit ihr wollen wir sicherstellen, dass die Bewerber/innen voraussichtlich den Anforderungen der Schule gewachsen sind und das Ausbildungsziel innerhalb von zwei Jahren erreichen.

Die besondere Eignungsprüfung zum Künstlerischen Aufbaujahr für externe Bewerber/innen umfasst folgende Fachbereiche: Hauptfachinstrument/Gesang, Pflichtfachinstrument, Gehörbildung, Allgemeine Musiklehre, Tonsatz, Musikgeschichte.

In Einzelfällen ist ein Deutschtest (Level A2-B1) zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse zu absolvieren.

Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann nur einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholt werden.

Die Prüfung gliedert sich in vier Abschnitte:

1. Allgemeine Musiklehre
2. Gehörbildung
3. Singen
4. Hauptfach (-Instrument bzw. Gesang)

zu 1.: Allgemeine Musiklehre (schriftlich)

  • Notenlesen im Violin- und Bass-Schlüssel
  • Bestimmen und Notieren von Intervallen bis zur Dezime
  • Bestimmen und Notieren von Dreiklängen (Dur - moll - vermindert - übermäßig)
  • Kenntnis der Tonarten und ihrer Vorzeichen
  • Kenntnis der rhythmischen Werte und der entsprechenden Pausenzeichen
  • Erklärung der gebräuchlichsten Tempo- und Ausdrucksbezeichnungen
  • Zeitliche Einordnung der musikgeschichtlichen Epochenbegriffe

Beispiel Eignungsprüfung Allgemeine Musiklehre zum Download (PDF) BFSM KRU EP 2019 Allg. Musiklehre.pdf

zu 2.: Gehörbildung (schriftlich und mündlich)

   schriftlich

  • Erkennen und Notieren von Intervallen
  • Rhythmusdiktat
  • Notieren einer einstimmigen Melodie (tonal)
  • Akkorde bestimmen (Dur - moll - vermindert - übermäßig - Dominantseptakkord)
  • zusätzlich bei Rock/Pop/Jazz: Mollseptakkord und Dur maj7

   mündlich

  • Nachsingen einer Tonfolge (6-7 Töne)
  • Die Töne der vorgespielten Intervalle und Dreiklänge singen
  • Einzelne Töne nachsingen (hohe und tiefe Lagen)
  • Blattsingen
  • Rhytmus klatschen

Beispiel zum Download (PDF): Beispiel Gehörbildung ca. 24 KB

Weitere Übungsmöglichkeit:
Die öffentlich zugänglichen D2-Mustertests des Bayerischen Blasmusikverbands könnten bei der Vorbereitung auf die Abschnitte 1 und 2 der Eignungsprüfung hilfreich sein. Die Inhalte dieser Tests entsprechen weitgehend den Aufnahmevoraussetzungen unserer Schule. Zahlreiche Tests mit Lösungen finden Sie unter folgendem Link:     
https://www.bbmv-online.de/musikerleistungsabzeichen/downloads#c

zu 3.: Singen (alle außer Hauptfach Gesang)

  • Auswendiger Vortrag eines vorbereiteten selbstgewählten Liedes (Volkslied oder Song) ohne Begleitung, ungeeignet sind also Kunstlieder oder Popsongs mit langen instrumentalen Zwischenspielen*.
  • In diesem Prüfungsteil soll folgendes nachgewiesen werden:
    • Eine bildungsfähige Stimme
    • Die Fähigkeit, eine Melodie intonationsrein wiedergeben zu können.
    • Die Tonart des ausgewählten Lieds kann vom Bewerber seinen stimmlichen Möglichkeiten entsprechend ausgewählt werden.
    • Vom-Blatt-Singen einer leichten Melodie
  • Das Bestehen des Prüfungsteils „Singen“ ist notwendige Voraussetzung für das Bestehen der gesamten Eignungsprüfung.

*Geeignete Lieder sind etwa: Der Mond ist aufgegangen (J. A. P. Schulz); Kein schöner Land in dieser Zeit (A. W. F. von Zuccalmaglio); Yesterday (Beatles); My Funny Valentine (R. Rogers)
Ungeeignet sind etwa: Wenn Worte meine Sprache wär’n (Tim Bendzko); Hero (Mariah Carey);
Freisinn (R. Schumann); Caro mio ben (G. Giordani)

zu 4.: Hauptfach (-Instrument bzw. Gesang, zusätzlich bei Musical Tanz und Schaupsiel)

Die unter „Beispielliteratur & Tipps für die Eignungsprüfung“ angeführten Werke/Titel sind keineswegs Pflichtstücke, sondern Vorschläge und Orientierungsbeispiele für den Mindest-Schwierigkeitsgrad. Es sind drei stilistisch unterschiedliche Stücke vorzutragen, außerdem ist ein leichtes Stück vom Blatt zu spielen/ zu singen. Sollte Ihr Instrument nachfolgend nicht aufgeführt sein - fragen Sie bei uns nach, bei Bedarf stehen u. U. weitere Lehrkräfte zur Verfügung.

Bei Erhalt eines Ausbildungsplatzes wird ein Schulvertrag geschlossen.