SIe möchten sich für die Ausbildung an der BFSM Krumbach im Bereich Klassik bewerben?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über den Ablauf der Eignungsprüfungen.

Sie möchten sich für die Ausbildung im Bereich Klassik der BFSM in Krumbach bewerben?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Eignungsprüfung.

Nach einer allgemeinen Begrüßung findet die Eignungsprüfung in zwei Teilen statt:

Vormittags: Praktische Prüfung in Ihrem Hauptfach, Gehörbildung (mündlich) und Singen
Die Prüfung bietet Ihnen die Gelegenheit, zu zeigen, wer Sie musikalisch sind. Im Vordergrund steht nicht Perfektion, sondern es geht darum, Ihr aktuelles Können und Potenzial sichtbar zu machen.
Die Prüfung findet in einer freundlichen Atmosphäre statt. In einem persönlichen Gespräch im Anschluss an Ihren musikalischen Vortrag können Sie etwas über Ihre Ziele und Motivation erzählen. Die Kommission besteht aus Lehrkräften für den Fachbereich, für Gehörbildung und für Gesang. Den Vorsitz hat ein Mitglied der Schulleitung. 

Bei Bestehen des praktischen Teils werden Sie zur Theorieprüfung  am Nachmittag zugelassen.

Nachmittags: Theorieprüfung in den Fächern Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung (schriftlich) 

Was ist gefordert? Informationen zur Eignungsprüfung

Wichtige Hinweise

  • Bei der Eignungsprüfung wird ein Klavierbegleiter (Korrepetitor) bereitstehen. Bitte schicken Sie Ihr Notenmaterial spätestens zwei Wochen vor der Prüfung per Mail an info@bfsm-krumbach.de für eine optimale Vorbereitung. Sie können sich vor der Prüfung kurz mit dem Klavierbegleiter musikalisch verständigen (Tempo usw.)
  • Bitte bringen Sie Ihr Notenmaterial zusätzlich auch ausgedruckt und geklebt zur Prüfung mit.
  • Beispielliteratur Hauptfach

 

Was bedeutet es, wenn Sie während Ihres Vortrags abgebrochen werden oder Sie nicht das gesamte Repertoire spielen oder singen dürfen?
Eine Unterbrechung ist weder ein positives noch ein negatives Zeichen. Wenn Sie während Ihres Vortrags unterbrochen werden, bedeutet das lediglich, dass wir bereits alles gehört haben, was für die Beurteilung notwendig war. 

 

Stand: Februar 2026

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